Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Ich bin am 22.09.1951 geboren, verheiratet, Vater einer Tochter, zur „Familie“ zählt noch ein Hund. Ich bin seit 1983 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.
Langjährige Erfahrung als Notarvertreter und -verwalter, in diesem Rahmen schwerpunktmäßig mit Ehe-, Erbverträgen, Testamenten, Erbauseinandersetzungsverträgen und Scheidungsvereinbarungen sowie Kaufvertragsangelegenheiten beschäftigt, hat zur Schwerpunktbildung und schließlich zur Fachanwaltschaft für Familienrecht geführt.
Ich bin Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit
Familienrecht
- Ehescheidung, auch nach internationalem Recht
- Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Ehe- und Erbverträge
Erbrecht
- Testament
- Vorsorge-Vollmacht und Patientenverfügung,
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung
- Testamentsvollstreckung.
Mietrecht
- aus Vermietersicht
- aus Mietersicht